Der Vertrag im Überblick
Investmentform: Qualifiziertes Nachrangdarlehen
Das Darlehen ist qualifiziert nachrangig; sämtliche Ansprüche der Investoren sind solange und soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen würden. Der Investor trägt bei dieser Form des Investments das unternehmerische Risiko des Projektbetreibers in Höhe seines Investments. Bei jedem Investment ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Es besteht keine Nachschusspflicht.
Auf Kapitalerträge entfällt die Kapitalertragsteuer (derzeit 25%) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Vertragslaufzeit: 6 Jahre (30.09.2025)
Der Vertrag endet automatisch am 30.09.2025.
Tilgung: endfällig
Der Darlehensbetrag ist an den Investor zurückzuzahlen, wenn das Nachrangdarlehen entweder vom Darlehensgeber oder Darlehensnehmer wirksam gekündigt wird oder der Vertrag zum 30.09.2025 endet.